Vollmacht



Rechtsanwalt
Steffen Sack
Müggelseedamm 70
12587 Berlin

Telefon: 030 - 64 32 86 91
Telefax: 030 - 64 32 86 92
Funk:    0179 - 495 71 69

Zustellungen werden nur an den / die Bevollmächtigte(n) erbeten!




wird hiermit in Sachen,






wegen






Vollmacht erteilt.

  • zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung
    und Zurücknahme von Widerklagen;


  • zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen zum Abschluß von Verein-
    barungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten-
    und sonstigen Versorgungsauskünften;


  • zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO)
    einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach
    § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit
    ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO,
    zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und
    von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen,
    insbesondere auch für das Betragsverfahren;


  • zur Vertretung in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art
    (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter
    und deren Versicherer);


  • zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme
    von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter
    "wegen..." genannten Angelegenheit.

  • Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest
    und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-,
    Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis,
    Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen
    (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit
    oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen
    und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von
    sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

    Die Mandatserteilung ist nicht von der Kostendeckungszusage einer Rechtsschutzversicherung abhängig.





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    (Datum, Unterschrift)

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